Der Haus- und Immobilienverkauf bei Scheidung und Trennung

Die Scheidung oder Trennung eines Paares ist oft ein schwieriger Prozess, der viele Aspekte des gemeinsamen Lebens betrifft. Besonders komplex wird es, wenn es um die Aufteilung von Vermögenswerten wie Immobilien geht. In der Schweiz, wo jährlich rund 17.000 Ehen geschieden werden, ist der Hausverkauf bei Scheidung oder Trennung ein häufiges Thema. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick darauf, wie der Haus- und Immobilienverkauf in solchen Situationen abläuft und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Güterstand und Eigentumsform: Wer bekommt das Haus?

Bei der Aufteilung von Immobilien bei Scheidung oder Trennung spielen der vereinbarte Güterstand und die Eigentumsform eine entscheidende Rolle. In der Schweiz unterscheidet man zwischen Güterständen wie Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Je nachdem, welcher Güterstand vereinbart wurde, können sich die Ansprüche der Ehepartner am Vermögen unterscheiden. Auch die Eigentumsform der Immobilie – ob Alleineigentum, Miteigentum oder Gesamteigentum – beeinflusst, wer im Falle einer Scheidung das Haus behalten kann.

Alternativen zum Verkauf: Manchmal möchten die Ehepartner das Haus nicht verkaufen, sei es aus emotionalen Gründen oder weil sie eine alternative Lösung bevorzugen. In solchen Fällen gibt es verschiedene Alternativen zum Verkauf der Immobilie. Eine Möglichkeit ist die Übertragung des Hauses auf einen der Ehepartner, wobei dieser dann allein für die Hypothek haftet. Eine weitere Option ist die gemeinsame Nutzung der Immobilie als Anlageobjekt, wobei Mieteinnahmen und Verwaltungskosten geteilt werden. Auch die Vereinbarung eines Nutzungsrechts anstelle einer Auszahlung kann in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn Kinder von der Scheidung betroffen sind.

Was passiert mit der Hypothek? Die Frage nach der Hypothek ist ein wichtiger Aspekt beim Hausverkauf bei Scheidung oder Trennung. In der Schweiz haften Ehepartner bei bestimmten Güterständen solidarisch für Schulden, was auch für Hypothekarschulden gelten kann. Die Bank entscheidet, wer im Falle einer Scheidung die Hypothek weiter bedienen muss. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Hypothek zu verringern oder Zusatzsicherheiten anzubieten, um aus dem Hypothekenvertrag auszusteigen.

Tipps zum Umgang mit Immobilien bei Scheidung oder Trennung:

Abschliessend möchten wir Ihnen einige Tipps geben, wie Sie den Haus- und Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung erfolgreich bewältigen können:

  • Wenn Sie die Immobilie übernehmen möchten, versuchen Sie, die laufende Hypothek zu übernehmen, um Vorfälligkeitsentschädigungen zu vermeiden.
  • Überlegen Sie, ob Sie eine neue Immobilie kaufen möchten und die gemeinsame Hypothek übernehmen können.
  • Falls der Verkauf der Immobilie unumgänglich ist, ziehen Sie alternative Verkaufsverfahren wie das Bieterverfahren in Betracht, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.
  • Denken Sie daran, bereits vor der Ehe einen Vertrag abzuschliessen und sich mit den verschiedenen Güterständen und Eigentumsformen vertraut zu machen, um Probleme zu vermeiden.
  • Nutzen Sie den Erlös aus dem Immobilienverkauf, um laufende Finanzierungen abzulösen und fair zwischen den Ehepartnern aufzuteilen.

Fazit: Der Haus- und Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung in der Schweiz kann eine komplexe Angelegenheit sein, die viele rechtliche und finanzielle Aspekte umfasst. Indem Sie sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, können Sie diesen Prozess jedoch erfolgreich bewältigen und faire Lösungen für alle Beteiligten finden.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.