Vorteile der Verwaltung von Stockwerkeigentum
Eine Verwaltung von Stockwerkeigentum bringt zahlreiche Vorteile mit sich – insbesondere für Eigentümergemeinschaften, die Wert auf Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit legen:
Wer die Verwaltung für Stockwerkeigentum wechseln möchte, findet bei uns klare Abläufe, einen festen Ansprechpartner und eine sachliche Begleitung durch den gesamten Übergangsprozess – verlässlich und ohne unnötigen Aufwand für die Gemeinschaft.
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten ein umfassendes Leistungspaket, das alle Aufgabenbereiche der Stockwerkeigentumsverwaltung abdeckt:
Administrative Verwaltung
- Einberufung und Moderation von Eigentümerversammlungen
- Erstellung und Archivierung von Protokollen
- Kommunikation mit Eigentümern und Dritten
- Umsetzung von Beschlüssen der Gemeinschaft
- Korrespondenz mit Behörden und externen Dienstleistern
- Begehungen der gemeinschaftlichen Anlagen
- Koordination und Kontrolle von Reparaturen
- Ausschreibung und Betreuung von Wartungsverträgen
- Bearbeitung von Schadensfällen
- Energiemanagement (z. B. Heizenergieversorgung)
Finanzielle Verwaltung
- Erstellung von Budgets und Finanzplänen
- Sorgfältige Buchhaltung und Rechnungsstellung
- Einzug von Beiträgen, Mahnwesen
- Verwaltung des Erneuerungsfonds
- Jahresabrechnungen
Rechtliche Unterstützung
- Beratung zu Rechten und Pflichten laut ZGB
- Vertretung in rechtlichen Streitfragen
- Vertragsmanagement mit Dienstleistern
Warum Nietlispach Immobilien als STWE Verwaltung wählen?
Die Verwaltung von Stockwerkeigentum ist ein langfristiges Vertrauensverhältnis. Unser Angebot richtet sich an Eigentümergemeinschaften, die Wert auf Klarheit, Kontinuität und eine zuverlässige Zusammenarbeit legen. Ihre Vorteile mit uns:
Zusätzlich sind wir Mitglied im Schweizer Stockwerkeigentümerverband (SSV) – der führenden Interessenvertretung für Stockwerkeigentümer in der Schweiz. Als SSV-Mitglied verpflichten wir uns zu hoher Qualität, rechtlicher Sicherheit und gelebter Verantwortung im Umgang mit Ihrem Eigentum.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Stockwerkeigentümerschaft
Unsere Honorare für Stockwerkeigentum-Verwaltung richten sich nach Grösse und Komplexität der Liegenschaft. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Ein solcher Vertrag regelt Aufgaben, Vergütung, Laufzeit und Kündigungsmodalitäten. Wir beraten Sie transparent und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Ein Wechsel erfolgt meist per Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung des bestehenden Vertrags und begleiten Sie im gesamten Wechselprozess.
Der Verwalter kümmert sich um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums: administrative Abläufe, Instandhaltung, Budgetplanung, rechtliche Fragen – alles im Sinne der Eigentümergemeinschaft.
Was ist Stockwerkeigentum?
Stockwerkeigentum ist eine spezielle Form des Miteigentums an einer Liegenschaft. Es gibt Eigentümern das Sonderrecht, bestimmte Räume – etwa eine Wohnung oder ein Geschäftslokal – exklusiv zu nutzen und auszubauen. Gleichzeitig sind sie Miteigentümer an den gemeinschaftlichen Teilen der Immobilie, etwa dem Dach, der Fassade oder dem Treppenhaus. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 712a bis 712t.
In der Schweiz – und insbesondere im Aargau – ist diese Eigentumsform weit verbreitet. Die Beurkundung des Stockwerkeigentums (StWE) und die sorgfältige Verwaltung sind entscheidend für den Werterhalt und das harmonische Zusammenleben der Eigentümergemeinschaft. Mit gut bewirtschafteten Immobilien sichern Sie sich eine konstant hohe Rendite. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie Ihre Immobilien sehr lange halten oder sogar zur Altersvorsorge nutzen wollen.